"Man kann nicht alle Tiere der Welt retten, aber man kann die ganze Welt eines Tieres retten."
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag und Sonntag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Feiertags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
das Gassi-Gehen ist möglich in der Zeit von 8.30-14.00 in der Woche und am Wochenende bis 13.00 Uhr
Das Betreten des Tierheimes ist nur unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln und mit einen Mitarbeiter des Tierheimes gestattet.
TEL.03585/2113703 oder 0172/2761398
Konto: DE43 8505 0100 3000 2084 60
Unser Tierheim wird durch die Praxis von
Es ist eine berührende Situation, einem hilfsbedürftigen Tier zu begegnen, das offensichtlich alleine unterwegs ist. Ihr Wunsch zu helfen ist ehrenwert und wichtig! Doch als Finder*in sind Sie nicht nur Retter*in in der Not, sondern auch gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Schritte einzuhalten, um dem Tier die beste Chance auf eine Rückkehr nach Hause oder ein sicheres Obdach zu ermöglichen.
1. Die gesetzliche Meldepflicht: Ihre erste Pflicht als Finder*in Gemäß § 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Sie als Finder*in verpflichtet, den Fund eines Tieres, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (wie Hunde, Katzen, Ziervögel oder Nutztiere), unverzüglich der zuständigen Fundbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt anzuzeigen. Dort müssen Sie den Fundgegenstand – in diesem Fall das Tier – melden. Diese Verpflichtung dient dazu, sicherzustellen, dass verlorene Tiere systematisch erfasst und wieder mit ihren Besitzern zusammengeführt werden können.
2. Erste Schritte am Fundort: Vorsicht und Dokumentation
Beobachten und Einschätzen: Nicht jedes alleine laufende Tier ist ein Fundtier. Viele finden von selbst wieder nach Hause. Fotografieren Sie den genauen Fundort und schätzen Sie die Lage ein. Ist das Tier in Gefahr oder wirkt es tatsächlich verloren?
Vorsichtiges Handeln: Sollte das Tier offensichtlich Hilfe benötigen und Sie entscheiden sich, es einzufangen, tun Sie dies bitte vorsichtig und im Beisein eines Zeugen. Dies schützt Sie und das Tier.
Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie sich präzise das Datum, den Ort und die Uhrzeit des Fundes. Diese Informationen sind später für die Behörden entscheidend.
Die Macht der Gemeinschaft: Nutzen Sie soziale Medien! Ein Foto des Tieres mit Angabe des Fundortes in lokalen Facebook-Gruppen kann Wunder wirken. Auch wir im Tierheim Bischdorf helfen Ihnen gerne dabei, Suchanfragen zu veröffentlichen und Besitzer ausfindig zu machen.
3. Der offizielle Weg: Meldung bei der Behörde
Begegnung mit der Behörde: Lassen Sie sich bei der Durchführung Ihrer Meldepflicht nicht beirren. Weisen Sie bei etwaigen Diskussionen stets auf Ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 965 ff BGB hin. Eine Fundbescheinigung ist im Beisein eines Zeugen zwar nicht zwingend notwendig, kann aber bei späteren Fragen hilfreich sein.
Bei geschlossener Behörde: Sollte die zuständige Fundbehörde zum Zeitpunkt Ihres Fundes geschlossen sein, melden Sie das Tier bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Bestehen Sie darauf, eine Kopie der Fundanzeige zu erhalten, die Sie dann bei der Gemeinde vorlegen können.
Wichtig: Das Nichterfüllen Ihrer Finderpflicht kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
4. Wenn ein Tier ausgesetzt wurde: Ein Fall für Polizei und Veterinäramt
Erkennung: Wenn Sie ein Tier finden, das offensichtlich ausgesetzt wurde (z.B. in einem verschlossenen Behältnis, an einem verlassenen Ort oder in einem Gebäudebereich), handelt es sich um einen strafbaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Handlungspflicht: Wenden Sie sich umgehend an die Polizei, um eine Anzeige wegen Aussetzung von Haustieren gegen Unbekannt zu erstatten. Die Polizei ist verpflichtet, diese Anzeige aufzunehmen.
Weitere Anlaufstelle: Kontaktieren Sie zusätzlich das zuständige Veterinäramt, welches für die Unterbringung und das Wohl von ausgesetzten Tieren verantwortlich ist.
Wir hoffen, diese ausführlicheren Informationen helfen Ihnen dabei, im Fall eines Tierfundes besonnen und korrekt zu handeln. Vielen Dank für Ihr Engagement für unsere tierischen Mitgeschöpfe!
Finden Sie Ihr neues Familienmitglied im Tierheim Bischdorf!
Ein Tier in sein Leben aufzunehmen, ist eine Entscheidung von Herzen und bereichert das Leben auf vielfältige Weise. Bei uns im Tierheim Bischdorf warten zahlreiche Hunde, Katzen und Kleintiere sehnsüchtig auf ihre zweite Chance – auf ein liebevolles Zuhause, in dem sie Sicherheit, Geborgenheit und Zuneigung finden.
Jedes unserer Tiere hat seine eigene Geschichte, seinen eigenen Charakter und seine ganz besonderen Bedürfnisse. Unser engagiertes Team kennt unsere Schützlinge genau und berät Sie umfassend, um das perfekte Match zwischen Ihnen und Ihrem zukünftigen Familienmitglied zu finden.